Mietendeckel in Kraft getreten

Seit Anfang 2020 müssen Investoren und Vermieter mit mehreren neuen Mietrechtsregulierungen klarkommen.

So gilt etwa seit dem 1. Januar eine neue Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete; diese wird jetzt nicht mehr anhand der Mietverträge der vergangenen vier, sondern der vergangenen sechs Jahre berechnet, wodurch die Mietspiegel voraussichtlich deutlich langsamer ansteigen werden. Außerdem wurden eine Verschärfung der Mietpreisbremse und eine Verlängerung des umstrittenen Instruments am 14. Februar im Bundestag beschlossen. Und nicht zu vergessen: In Berlin ist der Mietendeckel in Kraft getreten.

 

Seit dem 23. Februar gilt in der Bundeshauptstadt der Mietendeckel, das heißt, dass die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren sind und fünf Jahre lang nicht erhöht werden dürfen (das gilt auch für Staffel- und Indexmieten). Vom Mietendeckel ausgenommen sind unter anderem Sozialwohnungen sowie Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.

 

Zusätzlich zum Mietendeckel wurden Obergrenzen eingeführt, die vorerst für Wiedervermietungen gelten. Sie reichen je nach Baujahr und Ausstattung von 3,92 Euro bis 9,80 Euro je Quadratmieter. Bei einer modernen Ausstattung kann noch ein Euro aufgeschlagen werden. In einem zweiten Schritt können Mieter ab November 2020, also neun Monate nach Inkrafttreten des Mietendeckels, ihre bestehenden Mieten auf die Obergrenzen absenken. Das können sie dann tun, wenn ihre aktuelle Miete die Obergrenze um mehr als 20 Prozent übertrifft. Vermieter, die sich an den Mietendeckel nicht halten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.

 

Ob der Mietendeckel langfristig Bestand haben wird, ist fraglich, aber noch nicht sicher zu prognostizieren. Feststeht, dass die Unionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus wie im Bundestag Klagen beim Landes- und beim Bundesverfassungsgericht einreichen werden. Einige Gutachter geben den Klagen gute Chancen, andere gehen davon aus, dass der Mietendeckel rechtens ist. Von der Entscheidung der Verfassungsgerichte dürfte dann auch ganz wesentlich abhängen, ob der Mietendeckel auch in anderen Großstädten mit angespannten Wohnungsmärkten Schule machen wird.