Vorläufiges Insolvenzverfahren für die d.i.i. Investment GmbH durch BaFin beantragt

Wiesbaden, 18.04.2024. Die Deutsche Invest Immobilien (d.i.i.) hatte am 28.03.2024 mitgeteilt, dass sie für die Holding (Deutsche Invest Immobilien AG) sowie für weitere operative Tochtergesellschaften der d.i.i.-Gruppe Insolvenzanträge gestellt hat. Für die Tochtergesellschaft d.i.i. Investment GmbH konnte dieser Antrag aus rechtlichen Gründen nicht direkt beim Amtsgericht Frankfurt eingereicht werden. Hintergrund: Für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen solchen Antrag bei Gericht stellen. Dies ist am 17.04.2024 erwartungsgemäß erfolgt und der Antrag für die d.i.i. Investment GmbH entsprechend beim Amtsgericht Frankfurt durch die BaFin eingereicht worden. Über den Antrag hat das Gericht bislang noch nicht entschieden. Von einer kurzfristigen Anordnung des vorläufigen Verfahrens ist jedoch auszugehen.

Die d.i.i. Investment GmbH fungiert innerhalb der Gruppe als Kapitalverwaltungsgesellschaft für zahlreiche Fondsgesellschaften. Die BaFin hat verfügt, dass die d.i.i. Investment GmbH mit Einwilligung der Verwahrstelle (Caceis) weiterhin die Geschäfte im Hinblick auf die von ihr verwalteten Investmentvermögen durchführen wird. Die vielfältigen Leistungen im Rahmen der Objektverwaltung werden durch andere Gesellschaften der d.i.i.-Gruppe erbracht. „Die Insolvenz der d.i.i. Investment GmbH hat keine Auswirkungen auf das operative Management im Hinblick auf die Objektverwaltung, so dass alle Dienstleistungen der Unternehmensgruppe für die Objekte auch weiterhin erbracht werden.“ sagt Dr. Romy Metzger, Insolvenzverwalterin der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.

Alle bislang gestellten Anträge der d.i.i.-Gruppe sind beim Amtsgericht Frankfurt als Gruppengerichtsstand angesiedelt. So ist der Weg frei für eine ganzheitliche Sanierung der Unternehmensgruppe. „Der Gruppengerichtsstand ist wichtig für eine enge und kooperative Abstimmung der Verfahren der d.i.i.-Gruppe, denn dies ist für die Schaffung einer bestmöglichen Fortführungsperspektive unbedingt erforderlich.“ sagt Metzger.

Für die d.i.i. Investment GmbH wird das Amtsgericht Frankfurt höchstwahrscheinlich einen anderen vorläufigen Insolvenzverwalter als für die anderen Teile der d.i.i.-Gruppe bestellen. Dies ist verfahrenstechnisch üblich, um Vorbehalten möglicher Interessenkonflikte keinen Nährboden zu geben. „Die Zusammenarbeit mit Verwalter-Kollegen ist gängige Praxis und ich freue mich auf das enge Miteinander, um schnellstmöglich ein gutes Ergebnis für die Unternehmensgruppe und deren Gläubiger zu erzielen.“ so Metzger.