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Ratgeber Wohnimmobilie
In 10 Schritten zur Wohnimmobilie
Überlegen Wer über den Kauf einer Wohnung nachdenkt, muss manches bedenken: Wo sollte sich die Wohnung befinden, wie groß sollte sie sein, wie viele Zimmer sollte sie haben? Wichtig ist natürlich auch, nachzurechnen und zu kalkulieren, welchen Kaufpreis man sich leisten kann. Unsere Ansprechpartner können Sie in solchen Fragen gern beraten.
Suchen Bevor man sich eine Wohnung näher anschaut, sollte man sich einen guten Überblick verschaffen und Angebote miteinander vergleichen. Im Netz gibt es viele Immobilienportale, in denen Wohnungen gelistet sind, die zum Verkauf stehen. Auch auf unserer Website finden Sie ein Portal mit zahlreichen Immobilienangeboten in Metropolregionen in ganz Deutschland.
Beratungsgespräch Wenn Sie ein Wohnungsangebot gefunden haben, das Sie interessiert, sprechen Sie den Verkäufer oder Makler an und lassen sich weitere Informationen geben.
Besichtigung Nach dem Beratungsgespräch sollte natürlich eine Besichtigung der Wohnung stattfinden.
Reservierung Wenn man sich für eine Wohnung entschieden hat und sich mit dem Verkäufer grundsätzlich einig ist, bieten Verkäufer manchmal eine schriftliche Reservierung für die Wohnung an. So kann man sich als Käufer in Ruhe und unbesorgt um die Finanzierung kümmern. Meist wird dafür eine kleine Reservierungsgebühr verlangt, die nach Abschluss des Kaufvertrags aber zurückgezahlt wird.
Finanzierung Hat man sich für eine konkrete Wohnung entschieden, kann man mit seiner Bank beziehungsweise einem anderen Finanzierungspartner den Immobilienkredit vereinbaren. Dabei kommt Wohnungskäufern zugute, dass die Zinsen für Immobiliendarlehen enorm gesunken sind: Der Bundesbank zufolge lag der durchschnittliche effektive Zinssatz für Wohnungsbaukredite mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung Anfang 2020 bei 1,35 Prozent – zehn Jahre zuvor waren es noch 4,49 Prozent.
Notartermin Steht die Finanzierung, können sich Käufer und Verkäufer an den Kaufvertrag machen. Dazu gibt es in der Regel zuerst ein Vorgespräch beim Notar, dann schickt der Notar den Kaufvertragsentwurf zu und bei einem weiteren Termin unterschreibt man schließlich. Der Notar tritt als neutraler Fachmann auf und steht bei Vertragsabschluss zur Klärung von Fragen zur Verfügung, etwa ob gewünschte Änderungen überhaupt juristisch möglich sind und wie Sie in den Vertrag eingebunden werden können.
Zahlung des Kaufpreises Nach Abschluss des Kaufvertrags erhält man als Käufer die Zahlungsaufforderung des Kaufpreises. Ebenfalls wird man Post vom Finanzamt bekommen, das über die zu zahlende Grunderwerbsteuer informiert.
Übergabe Mit der Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel schließlich der Besitzübergang der Wohnimmobilie. Der Verkäufer übergibt Ihnen die Wohnungsschlüssel – herzlichen Glückwunsch!
Grundbucheintragung Bis der Eintrag im Grundbuch mit Ihnen als neuem Eigentümer erfolgt ist, kann es eine Weile dauern. Der Notar hat nach Abschluss des Kaufvertrags aber eine Vormerkung im Grundbuch veranlasst, sodass Sie sich deshalb keine Sorgen machen müssen.